Walensee: Wakesurfer reitet Wellen hinter führerlosem Boot - 20 Minuten

2022-08-19 21:12:37 By : Mr. Leo Teng

Das Videos eines Wakesurfers, der auf dem Walensee hinter einem Boot ohne Fahrer surft, geht derzeit viral. Nun hat sich sogar die Polizei eingeschaltet.

Wegen dieses Videos wird gegen Oliver Lawson ermittelt.

«Okay, let's go wakesurfing, no case! Let's go!» (Deutsch: Okay, gehen wir wakesurfen, keine grosse Sache), sagt Surfer Oliver Lawson in einem Video, das er dieser Tage auf seine Facebook-Seite lädt. Dann steht der bekannte Schweizer Wakeboarder vom Steuer des Bootes auf – das Handy samt Selfie-Stick cool in der Hand – und schnappt sich sein Board. Dieses lässt Lawson lässig in den Walensee gleiten, wie die «Südostschweiz» am Dienstag herausfand. Dann steht er auf das Brett, balanciert und reitet auf den Wellen. Dabei lächelt er ganze Zeit in die Kamera, während das Sportboot ohne Steuermann übers Wasser düst.

In kürzester Zeit ging das Video viral: Über 19'000 Mal wurde es geliked und schon 8000 Mal kommentiert. Die Meinungen sind geteilt. Da heisst es etwa: «Das ist unglaublich» oder «wird dieses Boot durch Geisterhand gesteuert?» Aber auch an der Echtheit des Videos wird gezweifelt: «Kann mir jemand sagen, wo der Kameramann ist? Und gewisse Leute von euch glauben das noch», heisst es in einem Kommentar.

Ein User wittert sogar Gefahr: «Was machen Nachahmer, wenn das Boot zufällig alleine wegfährt?» Und doppelt nach: «In ein Freibad? In eine Menschenmenge? In eine Familie oder Kinder? Viel Spass, wenn es dann heisst, er hätte es von Ihnen abgeguckt. Das ist gefährlich.»

Dieser Meinung ist auch die Kantonspolizei St. Gallen. Zugespielt wurde ihnen das Video durch einen besorgten Bürger. «Seit einer Woche laufen polizeiliche Ermittlungen», bestätigt Sprecher Gian Andrea Rezzoli. Da diese noch nicht abgeschlossen seien, könne er noch keine Aussagen zu rechtlichen Konsequenzen machen. Sobald der Sachverhalt aber beurteilt sei, gehe er zur Staatsanwaltschaft über. Auch das Schifffahrtsamt werde verständigt. Dort gelte es dann zu entscheiden, ob Lawson seinen Boots-Fahrausweis behalten darf oder nicht. Ähnliche Fälle seien ihm nicht bekannt, so Rezzoli. «Es ist grundsätzlich aber verboten, das Steuer zu verlassen – egal ob beim Auto oder Boot.»

«Grundsätzlich gelten beim Wakesurfen die gleichen Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes und der Binnenschifffahrtsverordnung für Schiffsführer, Schiff und Ausrüstung wie für alle andere Sportboote bzw. Vergnügungsschiffe und deren Schiffsführer», heisst es auf Anfrage von 20 Minuten beim St. Galler Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Laut Kurt Reich, Leiter des Schifffahrtsamtes, sind spezielle Regelungen zum Wakeboarden einzig in Artikel 54 der Binnenschifffahrtsverordnung zu finden (siehe Box).

Oliver Lawson war für 20 Minuten bisher nicht erreichbar.

Art. 54 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten

1 Das Wakesurfen sowie das Fahren mit Wasserski, Segelbrettern, Drachensegelbretter, geschleppten aufblasbaren oder ähnlichen Geräten ist nur bei Tag und klarer Sicht gestattet, frühestens ab 08.00 Uhr und spätestens bis 21.00 Uhr.

2 In Uferzonen ist das Wakesurfen sowie das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten ausserhalb behördlich bewilligter Startgassen und gekennzeichneter, ausschliesslich diesem Zweck dienender Wasserflächen verboten.

3 Der Schiffsführer des schleppenden Schiffes muss von einer geeigneten Person begleitet sein, die das Schleppseil der Geräte und die gezogenen Personen beobachtet.

4 Das schleppende Schiff und der Wasserskifahrer und die geschleppten Geräte haben von anderen Schiffen und von Badenden einen Abstand von mindestens 50 m zu halten. Das Schleppseil darf nicht elastisch sein und nicht leer im Wasser nachgezogen werden.

5 Das gleichzeitige Schleppen von mehr als zwei Wasserskifahrern oder Geräten ist verboten.

7 Personen, die gezogen werden, müssen auf dem Zugschiff aufgenommen werden können. Dabei darf die im Schiffsausweis eingetragene höchstzulässige Personenzahl nicht überschritten werden.

Hinweis zu Abs. 2: Als Uferzone gelten in der Schweiz 150 m (innere Uferzone) und 300 m (äussere Uferzone). In beiden Zone ist das Wakeboarden somit verboten (ausgenommen wären bewilligte Startgassen). Die Bestimmungen der Abs. 3 – 7 gelten sinngemäss sowohl für Wasserski wie auch für Wakeboard.