E-Mobilität: Start-up surft mit Akku-Board auf dem Gotthard - 20 Minuten

2022-03-17 08:50:20 By : Mr. daniel tan

Das Luzerner Start-up E-Longboard.ch testet das E-Surfboard auf einem See auf dem Gotthardpass (Video: E-Longboard.ch).

Elektro-Mobilität ist der letzte Schrei: In Schweizer Städten stehen fast an jeder Ecke E-Trottinetts und E-Bikes. Nun soll der Boom mit akkubetriebenen Fahrzeugen auch die hiesigen Seen erreichen. Seit Anfang Jahr verkauft das Luzerner Start-up E-Longboard.ch ein eigenes E-Surfboard.

Einfach drauf losfahren kann man damit jedoch nicht, denn E-Surfboards sind auf Schweizer Seen verboten. Erlaubt sind die Bretter nur auf privaten Gewässern. Benjamin Kaufmann sieht sich daher auf politischer Mission. «Wir wollen das E-Surfboard legal machen und kämpfen mit Kampagnen dafür», sagt der Mitgründer des Start-ups zu 20 Minuten.

Das Interesse an den E-Surfbrettern sei gross. «Doch wir sind immer noch in einem Nischenmarkt tätig, weil die Gesetze uns einschränken», sagt Kaufmann. Viele Interessenten seien nicht bereit, viel Geld dafür auszugeben, wenn man es auf öffentlichen Grund nicht legal benutzen kann.» Dennoch will die Firma pro Jahr 100 Bretter serienmässig produzieren. Hergestellt werden sie in Spanien, mit dem Akku fertiggebaut in der Schweiz.

Das 2,4 Meter lange E-Surfboard verkauft das Start-up über seiner Webseite für 12'990 Franken. Gut eine Handvoll seien bisher gekauft worden. Kerngeschäft der 2014 gegründeten Firma sind E-Skateboards. Doch auch diese sind auf öffentlichen Strassen nicht zugelassen. Im Jahr setzt das Start-up insgesamt rund eine halbe Million Franken um. «Wir sind knapp profitabel», so Kaufmann.

Der Mitgründer gibt sich kämpferisch. «Wir wollen zeigen, dass E-Surfboards und E-Board nicht gefährlich sind.» Legal sind Bretter bereits in Frankreich, Belgien und in den USA. In Deutschland lauft derzeit eine Testphase. Für die Promotion des E-Surfboards hat das Start-up einen aufwendigen Werbefilm gedreht auf einem See auf dem Gotthardpass (siehe Video oben). Ein Bewilligung dafür habe man nicht benötigt. «Bei diesen kleinen Seen gibt es keine Seefahrtsverordnung», so Kaufmann.

Doch warum ein Surfbrett mit Akku? «Man braucht keine Welle», so Kaufmann. Die Spitzengeschwindigkeit liegt bei 40 Kilometern pro Stunde. Gesteuert wird über eine drahtlose Fernbedienung, die man in der Hand hält. «Fällt man herunter, stoppt der Antrieb sofort», verspricht Kaufmann. Das Gewicht des Bretts beträgt 30 Kilo – das ist ein Vielfaches eines herkömmlichen Surfbretts. Der Akku soll für eine Stunde reichen.

Eine klare Meinung zum E-Surfbrett hat die Schifffahrt. «Wir hätten keine grosse Freude daran», sagt Michel Scheurer, Chefkapitän der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees. Auch die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft ist skeptisch. «Das Verkehrsaufkommen nimmt auf dem See zu. Für die Schifffahrt wird das immer schwieriger», sagt Sprecherin Wiebke Sander.

Vor Risiken warnt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). «Schwere Verletzungen können nicht ausgeschlossen werden. Vor allem in der Schweiz, wo die Gewässer nicht riesig sind, steigt das Risiko einer Kollision», sagt Sprecher Nicolas Kessler. Die BfU sei daher gegenüber diesem E-Surfbrett zurückhaltend eingestellt.

Für das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist es zwar aus umweltpolitischer Sicht eine positive Entwicklung, wenn auch bei den Wasserfahrzeugen die Elektro-Mobilität Einzug hält, dennoch glaubt man nicht, dass das E-Surfbrett bald legal wird. «Dazu brauchte es eine Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung», sagt Sprecher Michael Müller. «Da wir davon ausgehen, dass die meisten Menschen, die in der Schweiz ihre Freizeit auf oder am Wasser verbringen, die Ruhe und die Entschleunigung suchen, dürfte der politische Wille klein sein, solche E-Surfbretter zuzulassen.»

Darum sind E-Surfbretter nicht legal

Gemäss der schweizerischer Gesetzgebung dürfen Surfbretter, die kleiner sind als 2,5 Meter, in der Schweiz nicht mit einem Motor ausgerüstet sein, teilt das Bundesamt für Verkehr mit. Bei längeren Brettern sei die Antriebsleistung stark begrenzt. «Mit Tempo 40 dürfen auch solche langen Bretter nicht in den Uferzonen herumfahren», sagt BAV-Sprecher Michael Müller. Zu hoffen sei, dass der Verkäufer solcher Surfbretter die Käufer auf diese Verbote und Beschränkungen aufmerksam mache.