Unbezahlte Überstunden: Jetzt werden die Regeln strenger – kann das klappen? | STERN.de

2022-09-16 21:05:13 By : Ms. Jenny Wong

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Bei der Herstellung dieses Artikels wurden die deutschen Arbeitszeitgesetze großzügig ignoriert. Eigentlich muss zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn eine "Ruhezeit" von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Regel gebrochen. Eigentlich ist alle sieben Tage eine Pause von 24 Stunden Pflicht. Regel gebrochen. Eigentlich müssen schon heute Überstunden erfasst und dokumentiert werden. Regel gebrochen. Zudem haben mehrere Kollegen nach Feierabend und am Wochenende – eben mal schnell – ein paar Mails beantwortet oder einige Fakten recherchiert. Das alles sind keine Heldentaten, es ist Alltag in der deutschen Arbeitswelt.

Gegen kein anderes Gesetz wird so häufig und so systematisch verstoßen wie gegen das Arbeitszeitgesetz. Die Realität an den Arbeitsplätzen hat sich weitgehend entkoppelt von den Vorschriften, die einst zum Schutz der Arbeitnehmer erkämpft und durchgesetzt wurden. Wie weit sich Theorie und Praxis voneinander entfernt haben, wurde deutlich, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche entschied, dass die Arbeitszeit künftig erfasst werden müsse. "Aus der Zeit gefallen", gifteten die Arbeitgeberverbände. "Diese Entscheidung geht in die völlig falsche Richtung", wetterte der Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Johannes Vogel, Bundestagsabgeordneter der FDP, verurteilte das Urteil als "Bürokratiemonster". Und der Bundesverband Informationswirtschaft (Bitkom) warnte: "Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten wird unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen."

Dabei haben die Richter gar nicht verlangt, die Arbeitszeiten zu verändern. Ihr Urteil setzt lediglich durch, dass bestehende Gesetze tatsächlich gelten. Alle Unternehmen können exakt so weitermachen wie bisher – sofern die Arbeitsweise bislang legal war. Es wird auch niemand durch die EuGH-Entscheidung "ins Unrecht gesetzt", wie der Bitkom-Vorstand behauptet. Die Zeiterfassung macht Rechtsverstöße lediglich sichtbar, die bislang im Dunkeln blieben. Es ist, als würden künftig an jeder Straße Blitzer aufgestellt.

Der schäumende Protest der Arbeitgeber legt den Verdacht nahe: Regelverletzer sind nicht die schwarzen Schafe, sondern die Herde. Das Geschäftsmodell vieler Branchen basiert darauf, die Rechte der Arbeitnehmer sehr freihändig zu interpretieren oder gleich offen zu missachten. "Für etliche Unternehmen bedeutet das einen Kulturschock", sagt Werner Eichhorst vom Institut Zukunft der Arbeit.

Die Vorschriften aus dem Industriezeitalter, wonach Zeit die Maßeinheit ist, mit der Arbeit gemessen wird, sie widersprechen der gelebten Kultur in der schönen neuen Arbeitswelt. Der alte Anzug passt nicht mehr, aber es gibt noch keinen neuen. Der muss erst noch abgemessen und zusammengenäht werden. In dieser Übergangssituation, so hat der EuGH entschieden, muss der alte Anzug aufgetragen werden. Sonst stehen die Arbeitnehmer nackt da.

Seit dem Urteilsspruch wird überall, vor den Kaffeeautomaten, in den Intranet-Foren, in den Betriebsratsstuben und auf den Chefetagen, mit glühenden Wangen diskutiert: Was heißt das nun für uns? Millionen Arbeitnehmer haben sich die Zeiterfassungs-App des Arbeitsministeriums aufs Smartphone geladen, rein aus Interesse: Wie viele Stunden arbeite ich eigentlich tatsächlich? In den Fabriken ändert sich durch das Urteil nichts, denn hier wird die Arbeitszeit seit Generationen mit traditioneller Gründlichkeit erfasst. Doch immerhin bei 20 Prozent der Beschäftigten wird überhaupt nicht dokumentiert, wer wie lange arbeitet. Künftig müssen auch Lehrer, Journalisten, Programmierer und Sozialarbeiter ihre Arbeitszeit aufzeichnen. Ob Pfarrer ausgenommen bleiben, muss noch entschieden werden.

Deutsche Unternehmen sind berühmt für ihr professionelles Controlling, das jeden Winkel der Firma exakt vermisst, bis hin zum Verbrauch des Toilettenpapiers. Doch ausgerechnet bei der Arbeitszeit verlassen sich viele Arbeitgeber komplett auf ihre Mitarbeiter. Aber nutzen die das nicht aus und liegen den ganzen Tag auf dem Sonnendeck? "Im Gegenteil", sagt Nils Backhaus von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). "Unsere Studien zeigen: Wer nicht kontrolliert wird, arbeitet fast immer mehr, als er eigentlich müsste." Die Arbeitnehmer haben mehr Freiheit gefordert und bekommen. Für die Chefs ist die Zügellosigkeit ein grandioses Geschäft, denn im Gegenzug werden ihnen unzählige Stunden Arbeit geschenkt. Eine Win-win-Situation. Allerdings sind die Unternehmen erster Sieger.

Wie groß ist das Geschenk, das Deutschlands Arbeitnehmer den Eigentümern ihrer Unternehmen machen? Nach den offiziellen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) leisten die Beschäftigten pro Jahr gut zwei Milliarden Überstunden, die Hälfte davon unbezahlt. Das entspricht etwa einer Stunde pro Woche. Grundlage dieser Zahl ist die "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung". Daraus werden die Daten zu den Überstunden abgeleitet. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erstellt den "Arbeitszeitreport" und beleuchtet die Frage von der anderen, der Arbeitnehmer-Seite. Die Perspektive der Arbeitnehmer ergibt ein deutlich anderes Bild: Rund fünf Stunden pro Woche arbeiten die Angestellten im Schnitt mehr, als im Vertrag stehen. Fast alle Arbeitszeitstudien, ob von kommerziellen Umfrageinstituten oder von Wissenschaftlern, bestätigen das Resultat der BAuA-Berechnung. Man muss also davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl der Überstunden mindestens fünfmal größer ist als die offiziellen Angaben.

Dieses Geschenk an die Unternehmen hat eine atemraubende Dimension: Zusammengerechnet liegt der Wert der nicht bezahlten Mehrarbeit bei fast 120 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ungefähr so viel, wie die Ministerien für Verteidigung, Verkehr, Bildung, Inneres und Gesundheit zusammen ausgeben können. Nun wird klar, warum die Arbeitgeber so wütend auf die Entscheidung aus Brüssel reagieren. Jetzt wird es teuer. Sobald das Urteil in nationales Arbeitsrecht übersetzt wird, müssen sie auf einen Teil des Geschenks verzichten.

Wie kostbar die Großzügigkeit für den einzelnen Beschäftigten eigentlich ist, wird bei folgender Rechnung deutlich: Der deutsche Otto-Normal-Arbeitnehmer schenkt seinem Boss im Laufe von etwa 15 Jahren ein komplettes Arbeitsjahr. Beim Jubiläum zur 25-jährigen Firmenzugehörigkeit bekommt der Mitarbeiter dann ein paar Tage Sonderurlaub geschenkt. Für den Chef gibt es da schon eineinhalb Jahre Arbeit umsonst. Bis zur Rente summiert sich der Wert des Präsents auf eine kleine Eigentumswohnung in mittlerer Lage.

Solche Berechnungen sind den meisten Arbeitnehmern fremd. Gerade die Jungen und gut Ausgebildeten wollen nicht nach den starren deutschen Gesetzen arbeiten und empfinden es als Zumutung, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren. "Ich will dann arbeiten, wann es mir Spaß macht", sagt die Modedesignerin Kathrin Schmitt. "Die richtig guten Ideen kommen mir sowieso beim Joggen, Bummeln oder im Urlaub." Für Menschen wie Schmitt bedeutet Work-Life-Balance, dass die Trennung zwischen Job und Leben aufgehoben wird. 

Im Malocherleben des vergangenen Jahrhunderts gab es genau zwei Zeiten: Arbeitszeit oder Freizeit. Dazwischen stand die Stechuhr. Immer mehr Menschen verbringen heute einen großen Teil des Tages in einer neuen, dritten Dimension: weder Freizeit noch Arbeitszeit. Die ersten Mails werden schon im Bett beantwortet, die letzten kurz vorm Schlafengehen. Wer so arbeitet, tut dies meist freiwillig, ohne Anweisung der Chefin. "Die Arbeitgeber reden sich da gerne raus und behaupten: Das habe ich doch nie verlangt", sagt Nils Backhaus vom BAuA. "Aber wir messen in unseren Studien, dass die Erwartung permanenter Erreichbarkeit steigt." Diese Erwartung muss nicht einmal ausgesprochen werden. Sie ist selbstverständlich.

Wer Karriere machen will, überzeugt seine Chefs nicht mit einem Verweis auf das Arbeitszeitgesetz, sondern zeigt rund um die Uhr Einsatz. Das war schon immer so. Aufstrebende Talente behaupten stets: War ruckzuck fertig. Obwohl sie bis in die Nacht über der Präsentation gebrütet haben. Wer will schon als Low-Performer da stehen? Vor allem bei Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, Werbeagenturen und großen Rechtsanwaltsfirmen müssen junge Kollegen sich von Anfang an auf 60-Stunden-Wochen einstellen. "Das ist der Deal, den man als junger Anwalt mit einer Großkanzlei eingeht", sagt Sebastian von Allwörden. Er hat dreieinhalb Jahre bei CMS gearbeitet, einer großen, weltweit tätigen Anwaltsfirma. Die "Face-Time" zieht sich dort bis in die Abendstunden. Wer früher geht, riskiert Sprüche. "Am unangenehmsten sind da die Kollegen, nicht die Chefs", sagt Allwörden. Heute hat der Mittdreißiger eine eigene Kanzlei. Seinem alten Arbeitgeber macht er keinen Vorwurf. "Berufsanfänger kriegen ein sechsstelliges Einstiegsgehalt. Das war ein fairer Deal."

Große Kanzleien verfügen über perfekte Systeme zur Arbeitszeiterfassung. Aber nur, wenn es um die Stunden geht, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen. Da ist Zeiterfassung kein "Bürokratiemonster". Wenn ein junger Anwalt 60 Stunden in der Woche an einem Fall gearbeitet hat, werden dem Mandanten auch 60 Stunden berechnet. Doch der Arbeitnehmer bekommt nur 40 Stunden bezahlt, so viele, wie in seinem Arbeitsvertrag stehen. Am Ende des Monats schreiben Kanzleien, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer ihren Kunden Rechnungen über 1000 Stunden, ihre Angestellten haben aber offiziell nur 700 Stunden gearbeitet. Ist das doppelte Buchführung?

Das Bundesarbeitsgericht hat sich genau mit diesem Fall befasst: Als ein Anwalt nicht, wie erhofft, zum Partner einer Kanzlei befördert wurde, verklagte er seinen alten Arbeitgeber auf Nachzahlung der Überstunden. Die waren gut dokumentiert, durch die Rechnungen an die Kunden. Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat die Klage dennoch abgewiesen. Weil das Gehalt des Klägers über der Beitragsbemessungsgrenze lag, vertrat das Gericht die Ansicht, Überstunden seien damit abgegolten. Wer also mehr als 80.400 Euro im Westen und mehr als 73.800 Euro im Osten pro Jahr verdient, kann seinen Arbeitgeber in den meisten Fällen nicht darauf verklagen, die Überstunden zu bezahlen.

Dennoch müssen Überstunden erfasst werden, denn Mehrarbeit ist nicht nur eine Frage des Geldes. Viel wichtiger ist die Gesundheit. Auf deren Schutz haben alle ein gesetzliches Anrecht, auch Spitzenverdiener. Gerade Führungskräfte und alle, die sich irgendwann mal eine Beförderung erhoffen, neigen zu dem, was Nils Backhaus "interessierte Selbstgefährdung" nennt. Sie arbeiten freiwillig so lange, bis es ihrer Gesundheit schadet. Das Unterschreiten der Mindestruhezeiten und das Überschreiten der Höchstarbeitszeiten müsste der Arbeitgeber eigentlich unterbinden. Die Chefs können aber nur einschreiten, wenn sie von dem Regelverstoß erfahren. Wie praktisch, dass in so vielen Firmen die Arbeitszeit gar nicht erfasst wird. 

Genau an dieser Stelle greifen die Luxemburger Richter nun ein. Für sie steht nicht die Bezahlung der Arbeitnehmer im Vordergrund, sondern ihre Gesundheit. Die Arbeitsmarktpolitik ist in der EU eigentlich den Mitgliedsstaaten vorbehalten. Lappalien wie Vorschriften der Arbeitsorganisation sind normalerweise unter der Würde des höchsten europäischen Gerichts. Dennoch traf der EuGH bei der Arbeitszeiterfassung gleich eine Grundsatzentscheidung. Denn der Schutz der Gesundheit fällt stets unter die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Mehr geht in Brüssel nicht.

Der EuGH verpflichtet alle Arbeitgeber, die Arbeitszeit künftig systematisch zu erfassen. Denn nur dann springt es überhaupt ins Auge, wenn jemand die Schutzregeln bricht. Wohlgemerkt – das Gericht verpflichtet die Unternehmen, nicht die Beschäftigten. Das Arbeitsrecht geht prinzipiell davon aus, dass die Arbeitnehmer in der schwächeren Position sind. Künftig sind also die Starken für die Einhaltung der Schutzbestimmungen verantwortlich – und nicht mehr die Schwachen. Verantwortlich heißt: haftbar.

"Wie soll das bitte schön funktionieren?", ärgert sich Bernd Klimes, der Geschäftsführer der Innius GmbH, eines großen Ingenieurbüros mit Sitz in Dresden. "Ich verlange von meinen Leuten nicht, dass sie Überstunden machen oder die Mindestpausen nicht einhalten. Wenn einer das trotzdem macht, ist das seine Sache. Aber demnächst bin ich dran, weil das dokumentiert werden muss." Der Geschäftsführer hat das Urteil des EuGH richtig verstanden. Um Strafen zu vermeiden, werden Arbeitgeber in Zukunft arbeitswütige Mitarbeiter bremsen und im Extremfall am Arbeiten hindern müssen.

Dass überlange Arbeitszeiten schlecht für die Gesundheit sind, ist wissenschaftlich lückenlos belegt. So führt etwa der Arbeitszeitreport der BAuA detailliert auf, dass Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung und Niedergeschlagenheit mit jeder zusätzlichen Überstunde messbar zunehmen. Doch ausgerechnet Ärzte ziehen aus ihrer eigenen Erkenntnis keine Konsequenzen. Klinikärzte arbeiten im Schnitt 51,4 Stunden pro Woche – 10,4 Stunden mehr als vertraglich vereinbart. Das ergab eine Studie des Marburger Bundes, der Gewerkschaft der Klinikärzte. 18-Stunden-Schichten sind keine Ausnahmen. Ein Viertel der Klinikärzte hat den Job bereits auf Teilzeit reduziert, um überhaupt mal Feierabend zu haben.

Bei einem Drittel der Ärzte verzichten die Krankenhäuser komplett darauf, die Arbeitszeit zu dokumentieren, ein Viertel praktiziert Zettelwirtschaft. Doch auch die elektronische Erfassung ist kein wirksamer Schutz. In vielen Kliniken erlaubt der Zeiterfassungscomputer nur die Eingabe von Arbeitszeiten, die mit dem Gesetz vereinbar sind. Alles andere wird ignoriert. Bestimmt hat sich die Ärztin geirrt. Spätestens nach zehn Arbeitsstunden meldet das System die Mitarbeiterin ab, auch wenn sie gerade im OP an einem Patienten herumschneidet. Ebenso automatisch werden Pausenzeiten vom Computer abgezogen. Komfortabler Service. Alles, was laut Gesetz vorgeschrieben ist, setzt das Programm rigoros um. Geht doch: Mit dieser Zeiterfassung läuft der Dienst komplett nach Vorschrift.

"Mathe für Ärzte: Von ACHT bis ACHT macht ACHT Stunden." So stand es auf einem Plakat, das eine Ärztin vergangene Woche bei einer Demonstration über den Münchner Odeonsplatz trug. Gut 1500 Ärzte kommunaler Kliniken waren in Warnstreik getreten. Zentrale Forderung der Demonstranten und des gesamten Marburger Bundes ist eine "manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung". 

Bis zum Ende der Legislaturperiode bedeutet das Gerichtsurteil vor allem eines: Mehrarbeit. Für die Mitarbeiter im Bundesarbeitsministerium, die erst mal Arbeitsgruppen einberufen. Und für die Lobbyisten der Arbeitgeber. Ohne Rücksicht auf Feierabend oder Überstunden werden die Vertreter der Chefetagen von nun an das Feld der Arbeits- und Sozialpolitiker beackern mit dem Ziel, den Schaden zu begrenzen. Wer verzichtet schon gern auf ein solch großzügiges Geschenk? "Wir hoffen, dass die nationalen Gesetzgeber das wieder einfangen", sagt etwa Peer-Robin Paulus vom einflussreichen Verband "die Familienunternehmer", der traditionell jede Regulierung von Unternehmern bekämpft. Egal, wie das neue Gesetz formuliert wird, es werden sicher Wege gefunden, es zu umgehen. Vielleicht sollte man sich Aktien jener Software-Firma kaufen, die das ausgeklügelte Zeiterfassungssystem für Klinikärzte entwickelt hat. Das Programm hat das Zeug zum Megaseller.

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